Sportreisen und 2G-Regel
Aufgrund der Coronapandemie stehen wir im ständigen Kontakt mit unseren Partnern vor Ort. Es zeigt sich, dass gerade bei Winterreisen verschiedenste Einreisebedingungen sowie Regelungen, die die Bewegungsfreiheit vor Ort betreffen, gelten. Das macht das Planen und Durchführen von einigen Gruppenreisen unter 3G-Bedingungen leider nahezu unmöglich. Wir wollen, dass Sie Ihren wohlverdienten Urlaub auch in dieser besonderen Zeit entspannt genießen können. Für einige unserer Sportreisen ist es daher mittlerweile unerlässlich, dass Teilnehmende einen einheitlichen Status vorweisen können und somit die 2G-Regel gilt.
Die sogenannte 2G-Regel steht für “geimpft oder genesen”. Als Nachweis muss entweder ein gültiges Impfzertifikat oder Genesenenzertifikat vorgelegt werden. Der vollständige Impfschutz muss erst bei Antritt der Reise vorhanden und gültig sein. Dies betrifft alle Teilnehmenden über 12 Jahre.
Mit der Buchung einer Sportreise, bei der die 2G-Regel gilt, bestätigen Sie verbindlich, dass Sie und alle von Ihnen gebuchten Reiseteilnehmenden die vorgenannten Status-Voraussetzungen während des gesamten Reisezeitraums erfüllen werden. Außerdem willigen Sie ausdrücklich ein, dass ihr Impf- bzw. Genesenen-Status bei Reiseantritt von unseren Reiseleitungen überprüft werden darf.
Sofern Sie die Buchung als bevollmächtigter Vertreter von Mitreisenden vornehmen, sind Sie verpflichtet, sich sorgfältig zu vergewissern, dass alle Reiseteilnehmenden während des gesamten Reisezeitraums die vorgenannten Status-Voraussetzungen erfüllen und ebenfalls einverstanden sind mit der Überprüfung des Impf- bzw. Genesenen-Status vor Reiseantritt.
Alle unsere Sportreisen bei denen die 2G-Regel gilt finden Sie hier!
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