Wann gilt man bei der 2G-plus-Regel als geboostert?
Geimpft-geimpft-geimpft
- Erstimpfung Biontech, Moderna oder Astrazeneca
- Grundimmunisierung nach Zweitimpfung
- Gilt nach dritter Impfung (mit Biontech oder Moderna in der Regel frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung) ab demselben Tag als geboostert und ist somit von der Testpflicht der 2G-plus-Regel befreit
Geimpft-geimpft-geimpft (auch in jeglicher Kombination mit Johnson & Johnson)
- Erstimpfung mit Einfach-Impfstoff von Johnson & Johnson
- Brauchen ebenso drei Impfungen, um als geboostert zu gelten und von der Testpflicht befreit zu werden
Geimpft-geimpft (für etwa zweieinhalb Monate)
- Zweifach Geimpfte werden zwischenzeitig Geboosterten gleichgestellt und von der Testpflicht ausgenommen - wenn die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tage zurückliegt
Genesen (für etwa zwei Monate)
- Genesene werden zwischenzeitig ebenfalls Geboosterten gleichgestellt und von der Testpflicht ausgenommen - wenn der positive PCR-Test mehr als 27 Tage aber weniger als 90 Tage zurückliegt
Geimpft-genesen
- Wer zuerst einfach geimpft wurde und danach mit PCR-Nachweis mit Corona infiziert war, wird Geboosterten gleichgestellt und von der Testpflicht ausgenommen.
Genesen-geimpft
- Wer eine Corona-Infektion mit einem PCR-Test nachweisen kann und eine darauffolgende Impfung, wird Geboosterten ebenfalls gleichgestellt und ist von der Testpflicht ausgenommen
Genesen-geimpft-geimpft
- Wer sich zunächst mit Corona infiziert hatte und dann zweimal impfen ließ, gilt als geboostert und ist von der Testpflicht befreit.
Geimpft-genesen-geimpft
- Wer zunächst einmal geimpft wurde, sich danach mit Corona infizierte und sich dann noch ein zweites Mal impfen ließ, gilt als geboostert und von der Testpflicht ausgenommen
Geimpft-geimpft-genesen
- Von der Testpflicht der 2G-plus-Regel befreit ist auch, wer doppelt geimpft ist und sich danach mit Corona infiziert hat. Er oder sie gilt dann auch als geboostert