Allgemeine Geschäftbedingungen
AGB Sportkurse
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Sportkurse
Stand: 11/2022
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, inkludiert die gewählte Formulierung alle Geschlechter, auch wenn aus redaktionellen Gründen die männliche Form verwendet wird.
1. Vertragspartner
Der Vertrag über die Teilnahme an einem Kurs kommt ausschließlich zustande zwischen dem Teilnehmer und dem SportBildungswerk Nordrhein-Westfalen e. V., Friedrich-Alfred-Allee 25, 47055 Duisburg (im Folgenden: „SBW“). Das SBW darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Die Vollendung des 15. Lebensjahres ist Voraussetzung für eine Teilnahme. Das SBW kann Ausnahmen für einzelne Teilnehmer und/oder Veranstaltungen zulassen.
2. Vertragsschluss
2.1 Anmeldungen können persönlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen.
2.2 Mit einer Anmeldung bietet der Teilnehmer dem SBW den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit einer Anmeldebestätigung durch das SBW zustande. Die Bestätigung kann auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) erfolgen.
2.3 Vertragsinhalt ist die Leistungsbeschreibung des SBW, auf die sich der Teilnehmer bei seinem Buchungsauftrag bezieht.
2.4 Bei einem Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt ergänzend folgendes:
2.4.1 Dem Teilnehmer wird der Ablauf des Buchungsvorgangs in der entsprechenden Anwendung erläutert.
2.4.2 Dem Teilnehmer steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
2.4.3 Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
2.4.4 Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von dem SBW nicht gespeichert.
2.4.5 Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig anmelden“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Teilnehmer dem SBW den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
2.4.6 Der Teilnehmer erhält unverzüglich auf elektronischem Weg eine Eingangsbestätigung, soweit nicht ebenfalls unverzüglich eine ausdrückliche Anmeldebestätigung erfolgt. Eine isolierte Eingangsbestätigung stellt keine Anmeldebestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Vertrages
3. Zahlungen
3.1 Zahlungen können per Banküberweisung auf das vom SBW hierzu angegebene Konto oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung erfolgen.
3.2 Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) zieht das SBW die Gebühr 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn von dem angegebenen Konto ein. Werden Lastschriften aus vom Teilnehmer zu vertretenden Gründen von seiner Bank nicht eingelöst, sind die dem SBW hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten von dem Teilnehmer zu erstatten.
3.3 Im Falle der Überweisung wird die vereinbarte Kursgebühr 14 Tage vor Kursbeginn fällig.
3.4 Der Teilnehmer hat - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - nur dann einen Anspruch auf Leistungserbringung, wenn er die vereinbarte Vergütung in voller Höhe vor Kursbeginn gezahlt hat. Andernfalls steht dem SBW ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
4. Rücktritt (Stornierung) / Kündigung / Ausschluss
4.1 Der Teilnehmer kann vom Vertrag jeder Zeit zurücktreten. Soweit der Rücktritt nicht auf einem vom SBW zu vertretenden erheblichen Leistungsmangel oder Fehlverhalten beruht, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Der Vergütungsanspruch reduziert sich in diesem Fall jedoch um das, was das SBW aufgrund des Rücktritts erspart oder durch „anderweitige Verwendungen“ (z.B. einen nachrückenden Teilnehmer) erlangt.
4.2 Der Teilnehmer kann von dem SBW oder dem Kursleiter von der Teilnahme an dem Kurs ausgeschlossen werden, wenn er durch sein Verhalten die Durchführung des Kurses erheblich behindert, stört, seine Sicherheit, die Sicherheit der anderen Teilnehmer oder des Kursleiters gefährdet.
4.3 Wenn der Teilnehmer aus einem der vorgenannten Gründe von dem Kurs ausgeschlossen wurde, bleibt der Vergütungsanspruch des SBW in voller Höhe bestehen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Teilnehmer aus anderen Gründen nicht am Kurs teilnimmt, die das SBW nicht zu vertreten hat.
4.4 Das SBW hat das jederzeitige Recht, den Kurs ohne Angabe von Gründen zu kündigen. In diesem Fall wird die vereinbarte Vergütung zurückerstattet. Sind zu diesem Zeitpunkt schon Teile der vereinbarten Leistungen erbracht, erfolgt eine anteilige Erstattung.
5. Umbuchung
5.1 Ein Anspruch auf Umbuchung in einen anderen Kurs besteht nicht. In Ausnahmefällen kann das SBW die Umbuchung in einen anderen Kurs gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung, mindestens jedoch 10,00 EUR zulassen.
6. Leistungszeitpunkt/Leistungsort/Kursleiter
6.1 Grundsätzlich gelten die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeiten und Kursorte als vereinbart. In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass eine Verlegung von Zeit und/oder Ort notwendig wird. In diesem Fall wird das SBW den Teilnehmer so früh wie möglich informieren.
6.2 Sollte im Einzelfall eine Kurseinheit vollständig ausfallen, wird das SBW sich bemühen, diese nachzuholen und hierfür einen zusätzlichen Termin anbieten.
6.3 In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden in der Regel keine Kurse statt. Informationen über etwaige zusätzliche Kurse in den Ferien erhält der Teilnehmer über das Onlineportal oder in den Geschäftsstellen des SBW.
6.4 Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Kursleitung besteht nicht.
7. Haftung und Versicherung
Das SBW haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des SBW beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des SBW beruhen. Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des SBW stehen eigenen Pflichtverletzungen des SBW gleich.
Im Übrigen ist eine Haftung des SBW ausgeschlossen, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend gehaftet wird oder es sich um die Verletzung von Pflichten handelt deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten).
Mit der Zahlung der Gebühr sind die Teilnehmer im Rahmen des Versicherungsvertrages mit der Sporthilfe e. V. in den Bereichen Unfall und Haftpflicht versichert.
8. Kostenübernahme durch die Krankenversicherung
Bei einigen gesondert gekennzeichneten, gesundheitsbezogenen Kursen, kommt gegebenenfalls eine Erstattung durch die Krankenversicherung in Betracht. Das SBW hat hierauf jedoch keinen Einfluss und übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Krankenversicherung diese Kosten übernimmt. Dem Teilnehmer wird daher dringend dazu geraten vor einer verbindlichen Buchung abzuklären, ob seine Krankenversicherung Gebühren übernimmt.
9. Datenschutz
Im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und -beendigung verarbeitet das SBW personenbezogene Daten der Teilnehmenden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Bei den erforderlichen personenbezogenen Daten handelt es sich um den vollständigen Namen, das Geschlecht, die Anschrift mit Straßennamen, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsangabe, das Geburtsdatum, eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer und ggf. eine Bankverbindung. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
Informationen zum Online-Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle
Die EU-Kommission stellt Informationen für die Durchführung von Beschwerdeverfahren zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher zur Verfügung. Diese Informationen finden Sie auf der Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: ec.europa.eu/consumers/odr/
Das SBW ist zur Teilnahme an einer außergerichtlichen Online-Streitbeilegung vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle gesetzlich nicht verpflichtet, aber bereit hieran freiwillig teilzunehmen. Verbraucher können sich hierzu an die folgende Verbraucherstreitschlichtungsstelle wenden: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein Tel. 07851 / 795 79 40 Fax 07851 / 795 79 41 E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de Website: www.verbraucher-schlichter.de
Rechtswahl
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang den Leistungen vereinbarten Leistungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen oder nicht abdingbare Abkommen entgegenstehen.
SportBildungswerk Nordrhein-Westfalen e. V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Vorstand: Sebastian Staats
Telefon: 0203 395183-0
E-Mail: info@sbw-nrw.de
VR 1919 Amtsgericht Duisburg
Ust-IdNr. DE813879655
AGB Sportreisen
AGB Sportreisen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Sportreisen Stand: 06.09.2024
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, inkludiert die gewählte Formulierung alle Geschlechter, auch wenn aus redaktionellen Gründen die männliche Form verwendet wird.
1. Teilnehmerkreis/Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende
1.1 Teilnehmerkreis
Der Vertrag über die Teilnahme an einer Sportreise kommt ausschließlich zustande zwischen dem Kunden und dem SportBildungswerk Nordrhein-Westfalen e. V., Friedrich-Alfred-Allee 25, 47055 Duisburg (im Folgenden: „SBW“). Das SBW darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Die Vollendung des 15. Lebensjahres ist Voraussetzung für eine Teilnahme. Das SBW kann Ausnahmen für einzelne Teilnehmer und/oder Veranstaltungen zulassen.
1.2 Für alle Buchungswege (z.B. Reisebüro, direkt beim SBW, telefonisch, online etc.) gilt:
Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des SBW für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des SBW vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des SBW vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Veranstalter bezüglich des neuen Angebotes auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflicht erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem SBW die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
Die vom SBW gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art. 250 § 2 Nr. 1,3 bis 5 und EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
Sind Preisermäßigungen an das Lebensalter gebunden – z.B. Kinderermäßigung/Kostenfreiheit von Kleinkindern – ist das Alter des Kindes am vertraglich vereinbarten Rückreisedatum maßgebend. Dieses Alter ist vom Reiseanmelder bei der Buchung anzugeben.
1.3 Für Buchungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per SMS oder per E-Mail erfolgen, gilt:
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem SBW den Abschluss des
Pauschalreisevertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch das SBW zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird das SBW dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder E-Mail), sofern der Kunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S.2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. Die Übersendung eines vorgedruckten Anmeldeformulars aus unseren Katalogen durch den Kunden stellt lediglich eine Buchungsanfrage des Kunden dar. Das SBW bietet im Anschluss dem Kunden den Vertragsschluss ausdrücklich unter Übersendung der gesetzlich vorgesehenen Informationen an. Der Vertrag kommt dann mit der Annahmeerklärung des Kunden auf dieses Angebot zustande.
1.4 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App) gilt für den
Vertragsabschluss:
Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
Soweit der Vertragstext vom SBW gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem SBW den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
(Eingangsbestätigung).
Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.
Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung des SBW beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß f) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur
Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
1.5
Das SBW weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen nach §651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossenen wurden kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gem. § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsabschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Reisenden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Zahlungsmodalitäten und Aushändigung der Reiseunterlagen
2.1
Nach Vertragsschluss ist sofort eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zzgl. der Kosten für abgeschlossene Reiseversicherungen fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reiseantritt fällig, es sei denn in der Ausschreibung ist eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen. In diesem Fall ist die Restzahlung zwei Wochen vor Reiseantritt fällig.
2.2
Zahlungen können ausschließlich per Kreditkarte oder per SEPA-Lastschrift erfolgen. Das SBW informiert den Kunden in der Regel mit Rechnungsversand über den bevorstehenden Zahlungseinzug („Pre-Notifikation“), spätestens jedoch bis einen Tag vor Fälligkeit der Lastschrift. Diese Information kann auch zugleich für mehrere Zahlungseinzüge (z.B. Anzahlung und Restpreiszahlung) im Voraus erfolgen. Der vom SBW eingezogene Betrag kann dann vom mit der Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn im Zeitraum zwischen der Ausstellung der Vorabinformation und dem Fälligkeitsdatum vom Kunden Leistungen insgesamt oder teilweise storniert oder Leistungen hinzugebucht werden. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erfolgt die Belastung automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen. Soweit der Zahlungseinzug vom genannten Lastschriftkonto zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht möglich ist, ist das SBW berechtigt, dadurch ihm entstehende tatsächliche Mehrkosten (z.B. Bank- oder charge-back-Gebühren) dem Kunden im Wege des Schadensersatzes zu berechnen.
2.3
Die Reiseunterlagen mit detaillierten Informationen werden nach vollständigem Zahlungseingang 10 – 14 Tage vor Reisebeginn versandt.
2.4
Erhält der Kunde direkt von dem SBW eine Rechnung und Bestätigung, sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an das SBW und nicht an das vermittelnde Reisebüro zu leisten.
2.5
Das SBW kann Zahlungen oder Anzahlungen auf den Reisepreis – insbesondere nach Ziff. 2.1. bis 2.2 - nur dann verlangen, wenn ein wirksamer Insolvenzschutz besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Das SBW hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, Abteilung Sportversicherung, ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf abgeschlossen.
3. Preisanpassung
3.1
Das SBW behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung der Personenbeförderungskosten aufgrund höherer Treibstoff- oder Energieträgerkosten oder der Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder von Änderungen der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse zu erhöhen.
3.2
Sofern sich die bei Vertragsabschluss bestehenden Personenbeförderungskosten, erhöhen, so ist das SBW berechtigt den Reisepreis unter Anwendung nachfolgender Berechnungen zu erhöhen:
Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz bezieht, kann das SBW von dem Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen;
Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte Preise pro Beförderungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung kann von dem Kunden verlangt werden.
3.3
Bei Erhöhung der bei Vertragsabschluss bestehenden Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder wegen einer Änderung des maßgeblichen Wechselkurses kann das SBW den Reisepreis um den entsprechenden Betrag pro Kunde heraufsetzen.
3.4
Grundsätzlich kann eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn von dem Kunden verlangt werden. Das SBW unterrichtet den Kunden darüber und über die Berechnung der Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger.
3.5
Der Kunde kann vom SBW unter Beachtung der Regelung in Ziff. 3.4 Satz 1 eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 3.1. genannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für das SBW führt.
3.6
Im Falle der Mitteilung einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtreisepreises liegt darin ein Angebot des SBW an den Kunden zu einer entsprechenden Vertragsänderung. Das SBW kann von dem Kunden in diesem Fall verlangen, dass dieser innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen. Wahlweise kann das SBW dem Kunden statt einer Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
4. Leistungsänderungen
4.1
Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom SBW nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind diesem vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2
Das SBW ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
4.3
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom SBW zugleich mit Mitteilung der Änderung bestimmten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, sofern das SBW eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des SBW zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem SBW reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer ihm angebotenen Ersatzreise verlangen oder kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der Kunde gegenüber dem SBW nicht oder nicht innerhalb der bestimmten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung nach Ziff. 4.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
4.4
Führen die Änderungen oder die Ersatzreise im Vergleich zur ursprünglich gebuchten Reise zu einer Qualitätsminderung oder zu einer Senkung der Kosten beim SBW, so besteht Anspruch auf angemessene Preisminderung.
5. Rücktritt des Kunden / Reiserücktrittskosten
5.1
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird ihm empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem SBW oder dem vermittelnden Reisebüro.
5.2
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert das SBW den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann das SBW eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des SBW unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3
Das SBW macht pauschalierte Rücktrittsentschädigungen geltend. Berücksichtigt werden dabei der Zeitraum zwischen Zugang der Rücktrittserklärung und dem vereinbarten Reisebeginn, die Reiseart, der jeweilige Bestimmungsort sowie die erwarteten Ersparnisse von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen. Die pauschalierte Entschädigung ist daher wie folgt nach dem Zeitraum zwischen Rücktritt und geplantem Reiseantritt gestaffelt:
- bei einem Rücktritt bis zum 35. Tag vor geplantem Reiseantritt: 15 % des vereinbarten Reisepreises
- bei einem Rücktritt zwischen dem 34. Und dem 21. Tag vor geplantem Reiseantritt: 30 % des vereinbarten Reisepreises
- bei einem Rücktritt zwischen dem 20. und dem 14. Tag vor geplantem Reiseantritt: 50 % des vereinbarten Reisepreises
- bei einem Rücktritt zwischen dem 13. Und dem 7. Tag vor geplantem Reiseantritt: 70 % des vereinbarten Reisepreises
- bei einem Rücktritt ab dem 6. Tag vor geplantem Reiseantritt 90 % des vereinbarten Reisepreises.
5.4
Macht der SBW eine pauschalierte Entschädigung gemäß vorstehender Ziff. 5.3. geltend, ist der Kunde gleichwohl berechtigt, dem SBW die Entstehung eines geringeren oder gar keines Schadens nachzuweisen.
5.5
Das SBW behält sich vor, anstelle der pauschalierten Rücktrittsentschädigung gemäß Ziff. 5.3. eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist das SBW auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen zu begründen.
5.6
Ist das SBW infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
6. Änderungen auf Verlangen des Kunden / Umbuchungen / Ersetzungsbefugnis
6.1
Verlangt der Kunde nach Abschluss des Reisevertrages eine Umbuchung, so ist diese einmalig bis 35 Tage vor dem Abreisetermin möglich, wenn die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des SBW zur Verfügung steht. Umbuchungen sind Änderungen des Reisetermins, des Fluges, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Verpflegungsleistung.
6.2
Für Umbuchungen im Sinne von 6.1. wird neben dem geänderten Reisepreis sowie etwaigen durch die Änderung für das SBW nachweisbaren Zusatzkosten eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 35,00 € pro Person fällig, es sei denn die Umbuchung beruht auf einer fehlenden, unzureichenden oder falschen
vorvertraglichen Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden.
6.3
Der Kunde kann nach Maßgabe von § 651e BGB durch rechtzeitige Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger vom SBW verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem SBW 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Ziff. 6.3. gilt entsprechend. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemäß § 651e BGB als Gesamtschuldner.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen zu deren vertragsgemäßer Erbringung das SBW bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Pauschalreisevertrages berechtigt hätten. Das SBW wird sich auf Anfrage des Kunden um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
8. Kündigung und Rücktritt durch das SBW
8.1
Das SBW kann den Reisevertrag auch nach Reisebeginn aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält, so dass eine weitere Teilnahme für das SBW oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Eine Abmahnung im Sinne von Satz 2 ist für das SBW entbehrlich, wenn der Kunde in besonders grober Weise die Reise stört. Das ist insbesondere bei Begehung von Straftaten gegenüber Mitarbeitern des SBW, gegenüber Leistungsträgern oder ihren Mitarbeitern sowie gegenüber anderen Reisegästen der Fall. Das SBW steht im Fall der Kündigung der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
8.2
Leistet der Kunde den Reisepreis ganz oder teilweise trotz angemessener Nachfristsetzung nicht, kann das SBW von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten und daneben eine Entschädigung verlangen.
8.3
Das SBW kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen
zurücktreten:
Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des SBW beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
Das SBW hat die Mindestteilnehmerzahl in der Reisebestätigung anzugeben.
Das SBW ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
Ein Rücktritt des SBW später als 20 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
8.4
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Flugreisen
9.1
Es gelten die mit den Reisepapieren ausgegebenen Flugpläne. Änderungen der Flugzeiten oder der Streckenführung, auch kurzfristig, sind im Rahmen von Ziff. 5 dieser Bedingungen zulässig. Gleiches gilt für den Austausch des vorgesehenen Fluggerätes und den Einsatz eines weiteren Luftfrachtführers. Das
SBW wird den Kunden unmittelbar nach Kenntnis von solchen Umständen gemäß Ziff. 10 informieren. Am Zielort geschieht dies durch Aushang an den Informationstafeln, Abdruck in den Informationsmappen, die sich in der jeweiligen Ferienanlage befinden, unmittelbar durch die Reiseleitung oder online über eine dem Kunden mit den Reiseunterlagen mitgeteilte Internetseite. Unabhängig davon obliegt es dem Kunden, sich wegen der Rückflug- bzw. Transferzeiten 24 Stunden vor dem vorgesehenen Abflugtermin über die örtliche Vertretung telefonisch, mit Hilfe der Infotafeln oder -mappen oder online unter der mitgeteilten Internetseite zu informieren.
9.2
Nimmt der Kunde im Zielgebiet die Reiseleitung nicht in Anspruch, weil er z. B. lediglich Flugpassagen ohne weitere Leistungen bei dem SBW gebucht hat, ist er verpflichtet, sich spätestens 24 Stunden vor dem Rückflug durch die Fluggesellschaft den genauen Zeitpunkt des Rückfluges bestätigen zu lassen.
Dazu wendet er sich an die auf der Rückseite des Tickets oder in dem Booklet mit den Tickets und Reisegutscheinen angegebene Rufnummer.
9.3
Im Rahmen der Luftbeförderung wird pro Kunde ein Gepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 15 kg als aufgegebenes Gepäck befördert. Das gilt grundsätzlich nicht für Kleinkinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres ohne eigenen Sitzplatzanspruch. Etwaige höhere Freigepäckgrenzen und Kosten für Übergepäck richten sich nach den Beförderungsbedingungen des jeweiligen ausführenden Luftfahrtunternehmens. Medikamente für den eigenen Gebrauch sowie Wertgegenstände sind (im Rahmen der jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen) nicht im aufzugebenden Gepäck, sondern im Handgepäck zu befördern. Es ist dabei untersagt, gefährliche Gegenstände (z.B. Scheren, Nagelfeilen) mit ins Handgepäck zu nehmen.
9.4
Meldeschlusszeit am Abfertigungsschalter ist jeweils 90 Minuten vor der angegebenen Abflugzeit. Ausnahmen sind den Flugplänen zu entnehmen. Bei Nichterscheinen zu dem oben angegebenen Zeitpunkt, ist das ausführende Luftfahrtunternehmen berechtigt, über den Sitzplatz anderweitig zu verfügen.
9.5
Die Beförderung von Schwangeren oder Kranken kann aufgrund der jeweils aktuellen Sicherheitsbestimmungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens von diesem verweigert werden. Bei bestehender Schwangerschaft oder Erkrankung zum Zeitpunkt der Luftbeförderung ist daher das SBW unverzüglich zu informieren, damit in dem Einzelfall eventuell bestehende Beförderungsbeschränkungen mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen geklärt werden können.
9.6
Direktflüge sind nicht immer „Non-Stop-Flüge“ und können Zwischenlandungen miteinschließen.
9.7
Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an das SBW, sondern ausschließlich an die jeweiligen ausführenden Luftfahrtunternehmen(die Fluggesellschaft) zu richten.
10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet das SBW, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Luftbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist das SBW verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald das SBW weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss das SBW den Kunden über den Wechsel informieren.
Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Auf Ziff. 8 wird verwiesen. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Gemeinschaftliche Liste“) ist auf folgender
Internetseite https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de abrufbar.
11. Mitwirkungspflichten des Reisenden
11.1 Reiseunterlagen
Der Kunde hat das SBW oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotel-Voucher, etc.) nicht innerhalb der vom SBW mitgeteilten Frist erhält. Unterlässt der Kunde eine solche Information, so kann ihm dies als Mitverschulden angerechnet werden, wenn das SBW zufolge rechtzeitiger Übermittlung der Reiseunterlagen davon ausgehen konnte, der Kunde habe diese erhalten.
11.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit das SBW infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, obwohl ihm dies sonst möglich und er dazu auch bereit gewesen wäre, kann der Reisende für das dadurch verursachte Fortdauern des Mangels weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des SBW vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein solcher Vertreter nicht vorhanden und nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem SBW unter der in den Reiseunterlagen mitgeteilten Kontaktstelle des SBW oder dessen Vertreters vor Ort zur Kenntnis zu bringen. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über welchen er die Reise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
11.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem SBW zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom SBW
verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
11.4 Besondere Regeln und Fristen bei Gepäckschäden, Gepäckverspätung und -verlusten im
Rahmen von Flugreisen
Gepäckbeschädigungen, -verluste sowie -verspätungen muss der Kunde unverzüglich nach Entdeckung dem zuständigen Luftfrachtführer anzeigen, bei Gepäckbeschädigungen und -verlusten spätestens binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung. Die Anzeige ist die Voraussetzung für eine Haftung des Luftfrachtführers. Nimmt der Kunde aufgegebenes Reisegepäck vorbehaltlos entgegen, so begründet dies die widerlegbare Vermutung, dass es unbeschädigt abgeliefert wurde. Es wird daher empfohlen, die Meldung eines Gepäckschadens oder -verlustes noch am Zielflughafen beim Abfertigungsagenten der ausführenden Fluggesellschaft gegen Aushändigung des international üblichen PIR-Formulars (property irregularity
report) vorzunehmen, da andernfalls die Fluggesellschaften in der Regel Schadenersatzzahlungen zurückweisen. Bei Gepäckbeschädigungen und -verlusten empfiehlt es sich, der Schadenanzeige den Passagiercoupon sowie den Gepäckabschnitt beizufügen.
12. Haftungsbeschränkung
12.1
Die vertragliche Haftung des SBW für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.2
Das SBW haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden oder für Leistungen, die der Kunde im Zielgebiet bei der Reiseleitung oder bei Leistungsträgern der Beklagten bucht (z. B. Ausflüge, Mietwagen, Ausstellungen usw.), für deren Ausführung jedoch erkennbar der betreffende Leistungsträger, ein Dritter oder ein anderes benanntes Unternehmen als verantwortlicher Leistungserbringer auftritt. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Das SBW haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des SBW ursächlich geworden ist.
13. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat; Information zu Verbraucherstreitbeilegung
13.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde gegenüber dem SBW (SportBildungswerk Nordrhein-Westfalen e.V., Friedrich-Alfred-Allee 25, 47055 Duisburg) geltend zu machen. Die außergerichtliche Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
13.2
Mitarbeiter der Leistungsträger oder der örtlichen Betreuung sowie Flug- und Schalterpersonal sind zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen nicht bevollmächtigt. Auch sind sie nicht berechtigt, Ansprüche im Namen des SBW anzuerkennen.
13.3
Die EU-Kommission stellt Informationen für die Durchführung von Beschwerdeverfahren zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher zur Verfügung. Diese Informationen finden Sie auf der Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das SBW ist zur Teilnahme an einer außergerichtlichen Online-Streitbeilegung vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle gesetzlich nicht verpflichtet, aber bereit hieran freiwillig teilzunehmen. Verbraucher können sich hierzu an die folgende Verbraucherstreitschlichtungsstelle wenden: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein Tel. 07851 / 795 79 40 Fax 07851 / 795 79 41 E-Mail: mail@verbraucherschlichter.de Website: www.verbraucher-schlichter.de
13.4
Das SBW weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online- Streitbeilegungsplattform (https://ec.europa.eu/consumers/odr/) hin.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1
Das SBW weist den Kunden vor Vertragsabschluss auf Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa hin.
14.2
Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch das SBW hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht das SBW ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigung etc. verpflichtet hat.
14.3
Der Kunde ist also verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfung sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn das SBW trotz einer entsprechenden Pflicht nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.4
Das SBW haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass das SBW eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15. Versicherungen
Alle Teilnehmer sind während der Veranstaltung und auf dem direkten Weg zu und von der Veranstaltung, für die der Versicherungsschutz besteht, unfall-, kranken- und haftpflichtversichert im Rahmen des Sportversicherungsvertrages der Sporthilfe e.V. in Lüdenscheid. Eine Versicherung zur Deckung der Reiserücktrittskosten sowie Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, die nicht in unseren Versicherungspaketen enthaltenen sind, wird dringend empfohlen.
Veranstalter:
SportBildungswerk Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Vorstand: Sebastian Staats
Telefon: 0203 395183-0
E-Mail: info@sbw-nrw.de
VR 1919 Amtsgericht Duisburg
AGB Qualifizierungen
AGB
________________________________________
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Qualifizierung
Stand: 08/2023
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme und dem sich zu der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme anmeldenden Teilnehmenden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmenden werden nicht anerkannt, es sei denn, der jeweilige Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Vertragspartner
Der Vertrag über die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme kommt ausschließlich zwischen dem in der Ausschreibung benannten Veranstalter und dem Teilnehmenden zustande. Für die Organisation, Durchführung und die Inhalte der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich.
3. Anmeldeverfahren und –bedingungen
3.1
Der Teilnehmende meldet sich zu den angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen persönlich, schriftlich, elektronisch oder über die Internetportale unter Verwendung des dort bereitgehaltenen Anmeldeverfahrens (siehe hierzu Ziffer 3.2.) beim jeweiligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme an.
3.2
Die Anmeldung über ein Internetportal kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmende durch Bestätigung der Schaltfläche „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiere diese“ sowie der Schaltfläche „Einwilligungserklärung zum Datenschutz“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
3.3
Der Teilnehmende erhält eine Eingangsbestätigung schriftlich oder elektronisch. Diese bestätigt lediglich den Eingang der Anmeldung zu einer Qualifizierungsmaßnahme und stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag mit dem Teilnehmenden kommt erst durch Übersendung der ausdrücklichen Anmeldebestätigung durch den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme zustande. Diese erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung. Der Teilnehmende bleibt über diesen Zeitraum an seine Anmeldung gebunden. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist unter den in Ziffer 8., eine Umbuchung oder Ersetzungsbefugnis unter den in Ziffer 7. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Bedingungen möglich.
3.4
Ist eine gebuchte Qualifizierungsmaßnahme bereits ausgebucht, wird der Teilnehmende darüber informiert. In diesem Fall entfällt die Bindungswirkung des von dem Teilnehmenden abgegebenen Angebots. Kosten fallen für den Teilnehmenden nur dann an, wenn er verbindlich die Anmeldebestätigung erhält.
3.5
Der Teilnehmende erhält rechtzeitig vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eine Einladung schriftlich oder per E-Mail mit weiteren spezifischen Informationen.
4. Widerrufsrecht bzw. Ausschluss des Widerrufsrechts
4.1
Handelt es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und sieht der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vor, steht dem Teilnehmenden, auch wenn es sich um einen Verbraucher handelt, kein Widerrufsrecht zu (vgl. § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB).
4.2
In allen anderen Fällen steht dem Teilnehmenden das folgende Widerrufsrecht zu, wenn es sich bei ihr bzw. ihm um eine Verbraucherin bzw. einen Verbraucher und es sich bei dem Vertrag um einen Fernabsatzvertrag handelt oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde:
Widerrufsrecht für Verbraucher
Diese Klausel gilt nur für Verbraucher im Sinne von §13 BGB (Privatkunden), das heißt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann:
Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den jeweiligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollten, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besonderer Hinweis:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
5. Preise
Der Preis (Teilnahmegebühr) für die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme ist bei den einzelnen Angeboten angegeben Die Veranstalter können Ermäßigungen einräumen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1
Der Teilnehmende erhält mit dem Vertrag vom jeweiligen Veranstalter der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme eine Rechnung. Es besteht die Möglichkeit, nach Maßgabe der bei den jeweiligen Angeboten angegebenen Zahlungsziele per SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung den Rechnungsbetrag zu zahlen.
6.2
Kommt es beim Lastschriftverfahren zu einer Rücklastschrift und werden hierdurch dem Veranstalter Kosten in Rechnung gestellt, ist der Veranstalter berechtigt, diese Kosten nebst einer angemessenen Bearbeitungspauschale von dem Teilnehmenden erstattet zu bekommen, soweit dieser die Rücklastschrift zu vertreten hat. Der Teilnehmende hat hierbei insbesondere fehlerhafte Angaben bei der Bankverbindung und eine unzureichende Kontendeckung zu vertreten.
7. Umbuchung, Ersetzungsbefugnis
7.1
Bei Qualifizierungsmaßnahmen kann der Teilnehmende bis zu sechs Wochen und einem Tag (bis zum 43. Tag) vor Beginn der Maßnahme gegen eine pauschale Umbuchungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro eine Umbuchung auf eine andere Maßnahme desselben Veranstalters vornehmen.
7.2
Der Teilnehmende kann bis 7 Tage vor Beginn einer Qualifizierungsmaßnahme verlangen, dass an dessen Stelle eine Ersatzperson an der Maßnahme teilnimmt. Besteht ein Angebot aus mehreren Teilen oder Abschnitten, kann die Ersetzungsbefugnis nur für das gesamte Angebot erklärt werden. Eine Ersetzungsbefugnis nur für einzelne Teile oder Abschnitte eines Angebots ist ausgeschlossen. Es ist erforderlich, dass die Ersatzperson in alle Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt und sich unter Berufung auf die Ersetzungsbefugnis gesondert anmeldet. Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Qualifikationserfordernissen nicht genügt oder deren Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anweisungen entgegenstehen.
7.3
Bei Eintritt eines Dritten fällt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro an, die sofort zur Zahlung fällig ist. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften der Teilnehmende und die Ersatzperson für die Teilnahmegebühren und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten als Gesamtschuldner.
8. Rücktritt des Teilnehmenden und Stornobedingungen
8.1
Der Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme nach Maßgabe der folgenden Bedingungen von seiner Anmeldung bzw. vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Angebot aus mehreren Teilen, kann der Rücktritt nur für die gesamte Maßnahme erklärt werden. Der Rücktritt von einzelnen Teilen bzw. Abschnitten von Maßnahmen ist ausgeschlossen. Der Rücktritt ist ausschließlich unter Angabe der Lehrgangsnummer schriftlich per Post, per Telefax oder E-Mail gegenüber dem jeweiligen Veranstalter zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Teilnehmende ist für die Tatsache des Zugangs und den Zeitpunkt des Zugangs beweispflichtig.
8.2
Tritt der Teilnehmende von der Buchung zurück oder tritt er eine Qualifizierungsmaßnahme nicht an, kann der Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich anderweitigen Verwendung der angebotenen Leistungen angemessenen Schadensersatz nach den folgenden Pauschalsätzen verlangen.
8.3
Soweit bei den Zahlungsbedingungen der einzelnen Maßnahmen nicht abweichende Stornoregelungen angegeben sind, werden die nachfolgenden Stornopauschalen fällig. Die Höhe dieser Stornierungspauschalen richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und beträgt je Teilnehmendem:
Für Maßnahmen in Präsenz mit oder ohne Blended Learning Anteilen (ohne Unterkunft und Verpflegung):
bis zum 14. Tag vor Beginn 30 % des Preises, jedoch mindestens 25,00 Euro,
ab dem 13. Tag 90 % des Preises, jedoch mindestens 25,00 Euro.
Für Maßnahmen in Präsenz mit oder ohne Blended Learning Anteilen (mit Unterkunft und Verpflegung):
bis zum 45. Tag vor Beginn 15 % des Preises,
bis zum 44. - 22. Tag vor Beginn 20 % des Preises,
bis zum 21. - 15. Tag vor Beginn 30 % des Preises,
bis zum 14. - 7. Tag vor Beginn 50 % des Preises,
ab dem 6.Tag vor Beginn 70% des Preises,
ab dem 1. Tag vor Beginn 90 % des Preises.
Für Maßnahmen ohne Präsenz (rein digitale Angebote)
- ab dem 7. Tag vor Beginn 50 % des Preises
8.4.
Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Veranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
8.5.
Weist der Teilnehmende nach, dass der entstandene Schaden geringer ist als die pauschalierten Stornokosten, so hat er nur den geringeren Schaden zu zahlen.
9. Leistungen
9.1
Die Leistungen der Veranstalter sind der Ausschreibung und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme zu entnehmen.
9.2
Für Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel, eine Lizenz zu erwerben, gelten darüber hinaus die Verbindlichen Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen (Auszug: Verbindliche Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen)
10. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht treuwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und dem Gesamtcharakter der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme nicht widersprechen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmenden unverzüglich über die Leistungsänderung bzw. -abweichung zu informieren. In diesen Fällen ist der Teilnehmende nicht berechtigt, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte gelten selbstverständlich auch für geänderte Leistungen.
11. Lehrgangsabsagen bzw. -verschiebungen
11.1
Der Veranstalter behält sich vor, das Angebot aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Wichtige Gründe sind z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall des Referenten wegen Erkrankung, Unbenutzbarkeit der Sportstätte, kurzfristige Hotelschließung. Bei Absage oder Verschiebung aus wichtigem Grund werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert.
11.2
Wird ein Angebot abgesagt, wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich erstattet. Gleiches gilt für die Verschiebung einer Qualifizierungsmaßnahme, wenn der Teilnehmende daran aufgrund der Verschiebung nicht teilnehmen kann. Wegen weitergehender Ansprüche des Teilnehmenden wird auf die Regelung unter Ziffer 12. verwiesen.
12. Haftung
12.1
Ansprüche des Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des jeweiligen Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.
12.2
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der jeweilige Veranstalter nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.3
Die Einschränkungen der Ziffern 12.1. und 12.2. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des jeweiligen Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegenüber diesen geltend gemacht werden.
13. Versicherung
Für die Teilnehmenden an den Qualifizierungsmaßnahmen besteht während der Veranstaltung und auf dem direkten Weg von der jeweiligen angegebenen Wohnanschrift zum Veranstaltungsort und auf dem direkten Rückweg Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherungsschutz im Rahmen des zwischen der Sporthilfe NRW e.V. und den jeweiligen Versicherungsgesellschaften abgeschlossenen Sportversicherungsvertrages in der zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Fassung. Informationen über Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes können beim Versicherungsbüro beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V., Friedrich-Alfred-Allee 25, 47055 Duisburg, Tel: 0203 600 10 70, E-Mail: vsbduisburg@ARAG-Sport.de oder im Internet unter www.arag.de/versicherungen/vereine-verbaende/sport/nrw/ abgerufen werden. Ein Schadensfall, für den Versicherungsschutz bestehen kann, ist unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen, damit dieser eine Schadensmeldung abgeben kann.
14. Urheberrecht
Die Unterlagen, die die Teilnehmenden im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme vom jeweiligen Veranstalter erhalten, sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung des Veranstalters bzw. des Rechteinhabers vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Veranstalter behält sich insofern alle ihm zustehenden Rechte vor.
15. Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung
15.1
Im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und -beendigung verarbeitet der Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme personenbezogene Daten der Teilnehmenden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Bei den erforderlichen personenbezogenen Daten handelt es sich um den vollständigen Namen, das Geschlecht, die Anschrift mit Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsangabe, das Geburtsdatum, eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer, ggf. eine Bankverbindung und ggf. eine Vereinszugehörigkeit. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
15.2
Soweit für die Durchführung eines Angebots, zum Beispiel zum Erwerb einer Lizenz, weitergehende personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung des Teilnehmenden. Die Verweigerung der Einwilligung führt dazu, dass die Lizenzierung nicht erfolgen kann (Auszug: Verbindliche Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen).
16. Schlussbestimmungen
16.1
Für Verträge zwischen dem jeweiligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme und dem Teilnehmenden gilt ausschließlich deutsches Recht.
16.2
Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des jeweiligen Veranstalters der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme.
16.3
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen, fehlenden oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem Zweck der unwirksamen, fehlenden oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
17. Informationen zum Online-Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle
Die EU-Kommission stellt Informationen für die Durchführung von Beschwerdeverfahren zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher zur Verfügung. Diese Informationen finden Sie auf der Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: ec.europa.eu/consumers/odr/
„Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einer außergerichtlichen Online-Streitbeilegung vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle gesetzlich nicht verpflichtet, aber bereit hieran freiwillig teilzunehmen.“
Verbraucher können sich hierzu an die folgende Verbraucherstreitschlichtungsstelle wenden: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein Tel. 07851 / 795 79 40 Fax 07851 / 795 79 41 E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de Website: www.verbraucher-schlichter.de
Blog
Stellenausschreibung Kursleitung Aqua-Fitness in geringfügiger Beschäftigung in Lippe (Mini-Job)
Für die Kursangebote Aqua-Fitness in Lemgo sucht das SportBildungswerk für die Außenstelle in Lippe zum 01. September 2024 eine Kursleitung…
Entdecke unsere Winterreisen 2024/25
Erlebe aufregende Abenteuer und pure Entspannung in einer einzigartigen Gemeinschaft. Unsere Winterreisen bieten dir Alpinski, Snowboarden,…
Musik, Motivation, Bewegung – Werde LehrTrainer GroupFitness
Die Entstehungsgeschichte
GroupFitness ist eine dynamische und vielseitige Trainingsform, die sich aus verschiedenen Fitnessdisziplinen entwickelt…
Der LehrTrainer KraftFitness – Von der Begeisterung zur Profession
Die Entstehungsgeschichte
Krafttraining hat eine lange Tradition, die bis zu den antiken olympischen Spielen zurückreicht. Schon damals bewunderten…
Unser Engagement für deine Gesundheit und Lebensqualität
Unsere Vision: Bewegung für mehr Zufriedenheit und Wohlbefinden
Stell dir vor, du findest ein Team, dass sich vollständig der Idee verschrieben hat,…