Sport pro Gesundheit

Die Krankenkasse zahlt’s ja – vielleicht Aufgrund einer Festlegung in dem sogenannten “Handlungsleitfaden“ auf der Grundlage des § 20 im Sozialgesetzbuch V können die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern ganz oder teilweise die Teilnahmegebühren für bestimmte präventive Gesundheitsangebote erstatten. Die Erstattung ist sowohl für das Krankenkassenmitglied, u.a. regelmäßige Teilnahme, als auch den Anbieter einer Präventionsmaßnahme mit bestimmten Anforderungen verbunden. Eine ist, dass in der Regel Sport- und Bewegungsangebote das sogenannte Gütesiegel “Sport pro Gesundheit“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) haben müssen. Teilnehmer an unseren gesundheitsbezogenen Kursen, die Interesse an einer Erstattung durch ihre Krankenkasse haben, sollten vorher abklären, ob ihre Krankenkasse Kursgebühren übernimmt. Zu beachten ist, dass ausschließlich gesundheitsorientierte Kursangebote mit mindestens 8 Stunden, und dann auch für maximal 12 Stunden, ggf. refinanziert werden. Bieten wir Kurse mit mehr als 12 Stunden an, so werden die Mehrstunden nicht refinanziert, dienen jedoch der Nachhaltigkeit unseres Angebotes. Unsere Kurse mit dem Qualitätssiegel “Sport pro Gesundheit – mit Signet“ sind durch den Landessportbund NRW überprüft und erfüllen die Anforderungen der Vereinbarung der Krankenkassen mit dem Landessportbund. Bei diesen Kursen ist die Gebühr für die Teilnahmebescheinigung nach Abschluss des Kurses bereits enthalten! Wir werden Sie bei Bedarf mit hilfreichen Informationen unterstützen. Aber …
... auch Krankenkassen, die mit Gebührenerstattung die gesundheitsbewusste Lebensweise ihrer Mitglieder unterstützen, tun dies nur für eine oder zwei Maßnahmen. Irgendwann heißt es dann doch: “ich muss es selber tragen“. Oder aber auch, dass eine Krankenkasse grundsätzlich aus formalen Gründen keine Teilnahmegebühren übernimmt. Aber – ist Sport und Bewegung nur gut, wenn ich mir mein Geld wiederholen kann? Natürlich nicht. Sie selbst werden in unseren Gesundheitskursen schnell merken, wie gut Ihnen das ein- oder zweimalige Sporttreiben pro Woche tut. Körperlich und generell im Wohlbefinden. Unser Ziel ist es, für Sie den bestmöglichen Kurs anzubieten: kompetent und mit aktuellen Kursinhalten. So sollte sich bei Ihrer Entscheidung für einen Kurs die Frage, ob die Gebühr von Ihrer Krankenkasse übernommen wird, eigentlich gar nicht stellen. Er dient auf jeden Fall Ihrem Wohlbefinden und Ihrer Gesundheit.

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