Ethik-Code des SportBildungswerkes Nordrhein-Westfalen e.V.

in Anlehnung an den DOSB Ethik-Code

1.1 Toleranz, Respekt und Würde

Die ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeitenden des SportBildungswerkes Nordrhein-Westfalen e. V. sehen Toleranz und Wertschätzung als Grundlage für ein vertrauensvolles Miteinander. Wir zollen uns gegenseitig Respekt, wahren die persönliche Würde und die Persönlichkeitsrechte und gewährleisten eine faire, partnerschaftliche Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, rassistische Benachteiligungen oder Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Wir stehen dafür ein, dass niemand rassistisch oder wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

1.2 Nachhaltigkeit und Verantwortung für die Zukunft

Wir verpflichten uns im Interesse der Zukunftssicherung für nachfolgende Generationen zu einer nachhaltigen Verbandspolitik, die die Achtung der Umwelt, ökonomische Anforderungen und gesellschaftliche Aspekte in angemessenen Ausgleich bringt.

1.3 Partizipation

Wir sichern demokratische Mitgliederrechte und praktizieren eine breite Mitgliederbeteiligung.

1.4 Null-Toleranz-Haltung

Wir halten uns an geltende Gesetze, interne und externe Regeln. Insbesondere im Hinblick auf Doping, sexuellen Missbrauch und sonstige Manipulationen im Sport vertreten wir eine Null-Toleranz-Haltung.

1.5 Transparenz

Alle für das SportBildungswerk Nordrhein-Westfalen e. V. und dessen Aufgaben relevanten Entscheidungsprozesse sowie die zugrunde gelegten Fakten behandeln wir mit größtmöglicher Transparenz und Sorgfalt. Dies betrifft insbesondere alle finanziellen und personellen Entscheidungen. Wir beachten Vertraulichkeit und datenschutzrechtliche Vorgaben.

1.6 Integrität

Integrität setzt objektive und unabhängige Entscheidungsfindung voraus. Wenn persönliche, insbesondere wirtschaftliche Interessen bei einer für das SportBildungswerk Nordrhein-Westfalen e. V. zu treffenden Entscheidung berührt werden („Interessenkonflikt“), legen wir diese offen. Einladungen, Geschenke und sonstige Vorteile nehmen wir nur im vorgegebenen Rahmen in transparenter Weise an und gewähren sie nur auf gleiche Weise.

1.7 Mitglieder und Teilnehmende im Mittelpunkt

Die Mitglieder und die Teilnehmenden in den Außenstellen stehen im Mittelpunkt des Engagements des SportBildungswerkes Nordrhein-Westfalen e. V. Wir dienen ihnen mit einer ethisch geprägten Grundhaltung und pädagogischen Ausrichtung.

1.8 Gleichstellung

Wir fördern die Gleichstellung aller Geschlechter auf allen Ebenen.

Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 19.11.2022 in Düren.


DAS SPORTBILDUNGSWERK IST MITGLIED IM QUALITÄTSBÜNDNIS ZUM SCHUTZ VOR SEXUALISIERTER UND INTERPERSONELLER GEWALT IM SPORT

Das SportBildungswerk NRW setzt sich aktiv für den Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport ein. Als Mitglied des Qualitätsbündnisses folgen wir einem umfassenden 10-Punkte-Aktionsprogramm. Dieses wurde durch den Landessportbund NRW und seiner Sportjugend in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund, entwickelt. Das Qualitätsbündnis wird von der Staatskanzlei NRW unterstützt. Ziel ist es, sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport wirksam vorzubeugen und diese zu bekämpfen.

HIER GEHT ES ZU UNSEREM SCHUTZKONZEPT. WEITERE INFORMATIONEN ZUM BÜNDNIS UND DEN MASSNAHMEN GIBT ES AUF DES WEBSITE DES LANDESSPORTBUND NRW: QUALITÄTSBÜNDNIS ZUM SCHUTZ VOR GEWALT IM SPORT | LANDESSPORTBUND NORDRHEIN-WESTFALEN E.V. (LSB.NRW)

ERSTE ANSPRECHPERSON
Lokale Ansprechperson ist immer die pädagogische Leitung einer Außenstelle. Diese ist vor allen anderen Handlungen als Erste zu informieren. Sie wird sich im jeweils vorliegenden Fall mit der Zentrale des SBW, d.h. dem Vorstand, ins Benehmen setzen und Handlungswege abstimmen. Diese Aufgabe ist nicht delegierbar. Hat die mit der Leitung der AST beauftragte Person eine gute/freundschaftliche oder sonst einer Neutralität entgegenstehende Beziehung, so ist erste Ansprechperson die beauftragte Person des SBW (s.u.)

Vertrauenspersonen werden durch Betroffene gewählt. Sie werden durch die jeweilige AST beraten.

BEAUFTRAGTE PERSON PRÄVENTION SEXUALISIERTE/INTERPERSONELLE GEWALT DES SBW (BPSG)
In jedem Fall Ansprechpartnerin und zuständige Koordinierende für das SBW NRW in allen Belangen, die mit dieser Konzeption in Verbindung stehen ist:

SANDRA ADICK
0203 395183-11
sandra.adick@sbw-nrw.de

KRISENTEAM
In jedem Fall wird grundsätzlich ein Krisenteam gebildet. Es besteht immer aus der Leitung der AST, den lokalen im Netzwerk eingebundenen Beratungsstellen und dem Vorstand. Fachexperten und ggf. zusätzliche Personen (Seelsorger, Polizei, etc.) können nach Bedarf und in Rücksprache mit dem Vorstand hinzugezogen werden. Über die Besetzung wird Fallbezogen durch den Vorstand unter Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte entschieden.

Vertrauensperson und Ansprechperson (auch für andere Vertrauens- oder Ansprechpersonen) ist innerhalb der Organisation und für die Zentrale:

SANDRA ADICK
0203 395183-11
sandra.adick@sbw-nrw.de