Als Trainer*in oder Übungsleiter*in übernimmt man in jeder Trainingseinheit oder bei jeder sportlichen Veranstaltung Verantwortung für sich und seine Teilnehmer. Aus der rechtlich definierten Sorgfaltspflicht ergeben sich eine Reihe von Obliegenheiten, die jedem/r Trainer*in oder Übungsleiter*in für seine Tätigkeit bewusst sein sollten.
Wir klären, welche Sorgfaltspflichten den/die Trainer*in oder den Verein trifft und woraus sich diese ergeben. Weiterhin klären wir wer in welchem Fall haften muss und wann die Sporthilfeversicherung eintritt.
Neben den zivilrechtlichen Fragen der Verantwortlichkeit betrachten wir die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen. Hier wird vor Allem der Begriff der Garantenpflicht geklärt und innerhalb seines rechtlichen Kontextes dem/der Trainer*in näher gebracht.