Der Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit ist zwingende Voraussetzung für alle Personen, die als verantwortliche Leitung einer Gruppe am und im Wasser arbeiten. Dazu zählen neben Trainer*innen und Übungsleiter*innen beispielsweise auch Lehrkräfte, pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen sowie Anwärter*innen der Polizei und Feuerwehr. Um die Sicherheit beim Wassersport zu gewährleisten, müssen die Nachweise der Rettungsfähigkeit stets aktuell gehalten werden.
Die allgemeine Rettungsfähigkeit für Wassertiefen ab 1,35m:
Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze (15 Min. Dauerschwimmen, davon 150 m in Bauchlage + 50 m in Rückenlage od. in umgekehrter Reihenfolge, die Rest-Schwimmzeit beliebig;
10 m Streckentauchen; Heraufholen eines 5 kg-Tauchringes aus 2 m Wassertiefe)
Befreiungsgriffe; Schlepptechniken; "An-Land-Bringen" (= Hebetechnik)
EH-Maßnahmen direkt am Beckenrand (u.a. stabile Seitenlage; HLW; Einweisung in AED)
Weitere Informationen auf der Homepage „Schulsport NRW“ Rettungsfähigkeit
Rettungsfähigkeit (schulsport-nrw.de)