Bitte beachten!

Wichtiger Hinweis zur korrekten Schreibweise des Zahlungsempfängers bei Überweisungen

Bitte beachten Sie, dass seit dem 9. Oktober 2025 eine neue EU-weite Regelung gilt: Banken sind verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen den angegebenen Namen des Zahlungsempfängers mit dem zur IBAN hinterlegten Namen abzugleichen.

Was bedeutet das für Sie? Damit Ihre Zahlung reibungslos verarbeitet werden kann, muss der Zahlungsempfänger exakt so angegeben werden, wie er bei der Bank hinterlegt ist. Kleinere Tippfehler können zu Warnhinweisen führen, größere Abweichungen dazu, dass die Überweisung nicht ausgeführt wird oder Sie das Risiko selbst tragen.

Bitte verwenden Sie folgende Schreibweise für den Zahlungsempfänger:

SportBildungswerk Nordrhein-Westfalen e. V.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ihr Team vom Sportbildungswerk Köln

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